Kör­per- und Ge­sund­heits­ver­let­zun­gen beim Sport

Sport­ler sind im Rah­men der Sport­au­sü­bung im Ver­hält­nis zu­ein­an­der zur

all­ge­mei­nen Rück­sicht­nah­me ver­pflich­tet, denn nach dem Sinn und Zweck ei­ner je­den Sport­art sind Ge­fähr­dun­gen und Ver­let­zun­gen des an­de­ren -grund­sätz­lich- we­der er­wünscht noch er­laubt. Dies gilt un­ab­häng­ig da­von, ob die sport­li­che Be­tä­ti­gung wäh­rend ei­nes Wett­kamp­fes, wäh­rend des Trai­nings oder aber hob­by­mä­ßig er­folgt.

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Haftung von Sportlern bei Sportunfällen

Bei den verschiedenen Sportarten liegen unterschiedliche Gefahrenmomente vor, die durch Regelwerke der Sportverbände konkretisiert werden.

Bei Individualsportarten (z.B. Skilaufen) setzen diese Regeln das Gebot um, aufeinander Rücksicht zu nehmen.

So gelten für Skifahrer die "FIS-Regeln", welche einen umfangreichen Pflichtenkatalog (ähnlich der Straßenverkehrsordnung) aufstellen. Kommt es zu Unfällen, ist anhand dieses Katalogs zu prüfen, welcher der Beteiligten Pflichten verletzt und demgemäß sowohl Sachschaden als auch Schmerzensgeld zu leisten hat.

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