Kosten
Die Kosten des Rechtsanwaltes bestimmen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin sind die Gebühren enthalten, die ein Rechtsanwalt auf Grund seiner Beauftragung von dem Mandanten verlangen kann.
Die Gebühren eines Erstberatungsgesprächs sind frei vereinbar. Wir informieren Sie vor Beginn des Beratungsgespräches darüber, welche Kosten für Sie entstehen.
Bei einer außergerichtlichen oder aber gerichtlichen Tätigkeit legt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fest, welche Vergütung der Rechtsanwalt verlangen kann. Die Höhe der Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert.
Grundsätzlich informieren wir Sie bei einer streitigen Auseinandersetzung auch darüber, welches Kostenrisiko ein mögliches Klageverfahren für Sie birgt.
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, übernehmen wir die Korrespondenz bezüglich der Deckungsanfrage und der Abrechnung.
Bei einer dauerhaften Vertretung bzw. Rechtsberatung besteht auch die Möglichkeit des Abschlusses eines Beratervertrages. Sie zahlen eine Pauschale losgelöst davon, wie oft oder wie lange Sie uns in Anspruch nehmen.