Private Nutzung von dienstlichen E-Mailadressen
Jeder, der einen dienstlichen E-Mail-Account nutzt oder zur Verfügung stellt, kennt das Problem: Inwieweit darf die dienstliche E-Mail-Adresse auch für private Zwecke genutzt werden?
Grundsätzlich sind die dienstlichen Email-Adressen dienstlichen Zwecken vorbehalten. Der Arbeitgeber kann jedoch die private Nutzung erlauben. Dies kann zum einen ausdrücklich, zum anderen kann dies auch durch Duldung erfolgen. Bei dem zweiten Fall kennt der Arbeitgeber die private Nutzung und nimmt sie hin.
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Befristete Arbeitsverträge: Das ist wichtig
Die Arbeitgeber stehen manchmal vor der Situation, für begrenzte Zeit Arbeitnehmer einstellen zu müssen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Zum Beispiel ein umfangreicher Produktionsauftrag, für dessen Abarbeitung das Stammpersonal nicht ausreichend ist oder die Vertretung von Arbeitnehmern.
Teilzeitarbeit bietet Chance für alle
Die Teilzeitarbeit steht in der öffentlichen Diskussion meist im Zusammenhang mit einer verbesserten Familienbetreuung. Im ländlichen Raum übernehmen überwiegend die Mütter die Kinderbetreuung. Ihren erlernten Beruf möchten sie daneben ebenfalls noch weiter führen. Allerdings erfordert die Kinderbetreuung erheblichen Zeitaufwand, so dass eine Vollzeitbeschäftigung nicht in Betracht kommt. Früher führte dies dazu, dass die Mütter meist ihren Beruf aufgaben und sich nur noch der Kinderbetreuung widmeten. Das Teilzeitbefristungsgesetz bietet die Chance, diese beiden Interessen miteinander zu verbinden und gewährt den Arbeitnehmern einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit.