Versicherungen

ARGE Baurecht: Hochwasser ist nicht immer mitversichert

LIMBURG/BERLIN (DAV) – Gebäudeversicherungen sind keine Allgefahrenversicherungen, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Versicherungen schützen immer nur vor den in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Risiken. Im Normalfall sind das Feuer, Blitz, Hagel und Sturm. Andere Schäden, beispielsweise durch Hochwasser, werden von solchen Versicherungen nicht mit abgedeckt. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben aber gezeigt: Stürme und sommerliche Gewitter nehmen zu und mit ihnen die Hochwassergefahr. Kommt es infolge von Hochwasser zu einem Wasserschaden am Gebäude, so wäre dieser nur über eine sogenannte Elementarschadenversicherung gedeckt. Die ARGE Baurecht empfiehlt Gebäudeeigentümern, genau zu prüfen, ob für sie der zusätzliche Abschluss einer Elementarschadenversicherung sinnvoll sein könnte.